Brandneues

Was darf mit am Zoll?

Hat man ein so fantastisches Land wie Madagaskar besucht, will man natürlich auch etwas von der Reise nach Hause mitbringen. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten, damit es am Zoll nicht zu vermeidbarem Ärger kommt.

Edelhölzer

Rosenholz und Palisander sind wertvolle und inzwischen selten gewordene Hölzer, die man auf Madagaskar auch heute noch verhältnismäßig günstig bekommt. Obwohl es seit Jahren offiziell illegal ist, geschlagenes Rosenholz aus Madagaskar zu exportieren, blüht der Handel damit nach wie vor. Legal ist es dagegen, verarbeitete Edelhölzer in Form von Spielen, Dosen, Statuen, Figuren oder Masken zu kaufen und mit nach Hause zu nehmen. Seit 2016 müssen die verarbeitenden Betriebe und Künstler beim Verkauf solcher Holzwaren Zertifikate ausstellen, da es eine limitierte Quote für den Edelholzverkauf gibt. Bei sehr kleinen Figuren und wenigen Einzelteilen im Gepäck wird oft jedoch sogar darauf verzichtet, ohne dass es zu Problemen kommt. Sicherer ist immer, sich ein Papier vom Verkäufer ausstellen zu lassen.

Tiere und Tierpräparate, Pflanzen, Muscheln und Korallen

Krokodilfüße
Krokodilfüße als Aschenbecher in Antananarivo – solche Souvenirs kauft man besser nicht

Grundsätzlich ist es verboten, jegliche Pflanzen, Tiere, Korallen oder Muscheln aus Madagaskar auszuführen. Darunter fallen auch Pflanzenteile wie Samen, Blätter oder getrocknete Blüten sowie Teile abgebrochener Korallen. Auch Schildkrötenpanzer oder –schädel dürfen nicht mitgenommen werden. Lebende Tiere, darunter vor allem wertvolle Reptilien, werden leider immer noch sehr häufig geschmuggelt und Korruption ist ein großes Thema an den Flughäfen. Seit einigen Jahren werden Reisende daher intensiver kontrolliert: Das Handgepäck wird bei der Ausreise mehrfach durchgesehen und stichprobenweise werden komplette Gepäckstücke durchsucht. Auch präparierte Schmetterlinge oder Käfer sollten aus Artenschutzgründen nicht mitgenommen werden – auch wenn es sie überall zu kaufen gibt. Ausnahmegenehmigungen zur Ausfuhr von Tieren oder Pflanzen gibt es ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken. Sie müssen lange im Voraus bei den madagassischen Behörden auf Antrag erworben werden.

Edelsteine und Schmuck

Gemessen an seinen Saphirvorkommen könnte Madagaskar eines der reichsten Länder der Welt sein. Möchte man Edelsteine oder wertvollen Schmuck mit nach Hause nehmen, benötigt man dafür ein kleines Zertifikat des Verkäufers, auf dem die Ware, der Preis dafür in Ariary und das Datum des Kaufs aufgeführt sind. Man erhält diese Papiere direkt beim Kauf von Edelsteinen – wenn nicht, sollte man nachfragen. Bei teuren Edelsteinen sollte man außerdem auf die Zollfreimengen des eigenen Landes achten: Sonst kann es bei der Rückreise noch Ärger mit nicht verzollter Ware geben.

Grabbeigaben

Ein besonderes Thema auf den diversen Andenkenmärkten sind Grabbeigaben. Es ist an sich natürlich nicht verboten, alte Dekore und Statuen zu kaufen. Allerdings handelt es sich dabei häufig um gestohlenes Material, dass sich unter Reisenden gut zu Geld machen lässt. Für die Madagassen ist es absolut fady (tabu), Grabbeigaben zu entfernen. Da viele Gräber entlang der großen Straßen des Landes liegen, ist Diebstahl jedoch leider einfach. Wenige Familien sind so verzweifelt und arm, dass sie Grabbeigaben oder –dekore verkaufen – für die meisten Madagassen ist dies schlicht undenkbar. Es ist daher zu empfehlen, bei alten Steinfiguren oder staubigen Holzteilen misstrauisch zu werden und solche mit dubioser Herkunft lieber nicht zu kaufen. Ein wenig Respekt vor den Ahnen schadet auch dem Reisenden nicht.

Schildkrötenpanzer
In diesem Laden wird – gut versteckt zwischen allem anderen – auch illegal der Panzer einer Meeresschildkröte angeboten

Fleisch, Eier und andere tierische Lebensmittel

Fleisch, Wurstwaren, Käse und andere tierische Lebensmittel dürfen – mit Ausnahme von Honig – nicht aus Madagaskar ausgeführt werden. Der Grund dafür ist vor allem der Seuchenschutz anderer Länder und die Übertragbarkeit vieler Tierseuchen mit diesen Lebensmitteln.

Reisefreimengen

Jedes Land hat gewisse Freimengen, unter deren Grenzen die Mitnahme normalerweise zu versteuernder Güter in Ordnung ist. Wichtig zu beachten ist, dass sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union ein maximaler Warenwert gilt, bei dessen Überschreitung die gesamte Ware zollpflichtig wird. In der EU liegt dieser bei 430 €, in der Schweiz bei 300 CHF. Folgende Freimengen gelten für die EU und die Schweiz pro Person über 17 Jahre:

  • Pfeffer hat seit 2019 von Madagaskar aus ein Exportlimit von 1 kg pro Person, das allerdings bisher nicht kontrolliert wird. Die EU hat kein Einfuhrlimit für Pfeffer.
  • Vanille und andere Gewürze dürfen in unbegrenzter Menge ausgeführt werden. Eine unbegrenzte Reisefreimenge heißt aber nicht, dass man davon ganze Koffer mitnehmen darf. Der Zoll schaut in der Regel danach, ob die Mengen einer gewerblichen Absicht unterliegen oder tatsächlich noch als private Nutzung gelten können. Sollte ersteres vorliegen, kann trotzdem Zoll fällig werden.
  • Kaffee: 500 g
  • Honig: 2 kg
  • Alkohol:
    • In die EU darf man lediglich 1 l starken Alkohol mit mehr als 22  ‰ oder stattdessen 2 l mit weniger als 22  ‰ mitnehmen. Zusätzlich steht es jedem Reisenden frei, 4 l schäumenden Weines und 16 l Bier mitzubringen.
    • In die Schweiz darf man eine Gesamtmenge von 5 l Alkohol unter 18 ‰ oder aber 1 l mit mehr als 18  ‰ einführen.

Stand 2020, wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit.

 

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